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Vorschriften
für die Gründung einer Corporation in Florida
Incorporators (Gründer der Gesellschaft):
- Mindestzahl: 1
- Sitz / Nationalität:Beliebig,
keine Einschränkungen.
- Natürliche und/oder
juristische Person sind möglich.
- Ort der Gründerversammlung:
Beliebig, keine Einschränkungen.
Shareholders (Aktionäre):
- Mindestzahl: 1
- Sitz / Nationalität:
Beliebig, keine Einschränkungen.
- Ort der jährlichen
Aktionärsversammlung: Beliebig, aber in den By-Laws (Statuten)
festzulegen wird keine besondere Abmachung getroffen, sollten
die Versammlungen im Registered Office in Florida stattfinden.
- Maximale Durchgriffshaftung:
Aktionäre haften für den nicht vollständig einbezahlten
Teil des von ihnen gezeichneten Kapitals.
- Sind Bearer Shares
[Inhaberaktien] möglich ? - Nein.
Directors (Direktoren):
- Mindestzahl: 1
- Sitz / Nationalität:
Beliebig, keine Einschränkungen.
- Die Direktoren müssen
natürliche Personen sein, die älter als 18 Jahre sind.
Zusätzliche Anforderungen an die Person des Direktors können
in den Articles of Incorporation oder in den By-Laws festgelegt
werden.
- Versammlungsort:
Beliebig, aber in den By-Laws festzulegen.
Firmenbezeichnung:
- Rein deutschsprachige
Firmenbezeichnungen sind zulässig.
- Der Gesellschaftsname
muss einen der folgenden Rechtsformbegriffe enthalten: "Company",
"Corporation" oder "Incorporated", oder sinngemässe
Bezeichnungen oder Abkürzungen in anderen Sprachen, solange
sie in lateinischen Buchstaben geschrieben sind und die beschränkte
Haftung anzeigen.
- Die Firmenbezeichnung
darf hinsichtlich des in den Articles of Incorporation festgelegten
Geschäftsinhalts keinen falschen Eindruck erwecken. Namen,
die im Zusammenhang mit staatlichen Behörden stehen, sind
nicht zugelassen und bereits in Florida registrierte oder reservierte
Namen dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.
Gegenstand der Gesellschaft:
- Allgemeine Formulierungen
sind üblich.
- Gesellschaftskapital:
- Mögliche Aktiengattungen:
Beliebig.
- Par Value Shares
(Nennwertaktien) oder No Par Value Shares (nennwertlose Aktien):
Keine gesetzliche Vorgabe.
- Genehmigtes Kapital:
Weder ist ein Minimal- noch ein Maximalbetrag vorgeschrieben;
die Höhe wird lediglich in den Articles of Incorporation
festgelegt. Das Kapital kann auf eine beliebige konvertierbare
Währung lauten.
- Gezeichnetes Kapital,
Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
- Einbezahltes Kapital,
Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
- Zeitpunkt der Einzahlung
des Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.
- Art und Weise der
Kapitaleinzahlung: Durch Bargeld, mittels Verrechnung von erbrachter
Arbeitsleistung, oder Sacheinlage von persönlichem Besitz
oder von Grundvermögen.
Articles of Incorporation:
- Ort der Aufbewahrung:
Beim Department of State, wo das Original zusammen mit einer Kopie
und den entsprechenden Filing Fees (Eintragungsgebühren)
abgegeben werden muss.
Share Certificates
(Aktienzertifikate):
- Wer unterzeichnet
die Aktienzertifikate ? Der Präsident oder Vize-Präsident
zusammen mit dem Company Secretary bzw. seinem Assistenten. Die
Unterschriften können durch Faksimiles ersetzt werden, wenn
die Zertifikate von einem Registrierungsbeamten gegengezeichnet
werden.
- Müssen die Aktienzertifikate
gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann ein Corporate Seal (Gesellschaftssiegel)
führen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn ein solches
vorhanden ist, können die Aktienzertifikate damit gesiegelt
werden.
Gesellschaftsführung:
- Resident Agent [Örtlicher
Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:
- Jede Corporation
muss einen Resident Agent in Florida haben, der sowohl eine natürliche
wie auch eine juristische Person sein kann. Seine Büroadresse
muss mit der des Registered Office übereinstimmen. Diese
Adresse darf kein Postschliessfach sein und muss auch im Staat
Florida liegen.
- Unterlagen der Gesellschaft:
Die Firmenunterlagen sind ständig bezüglich der Sitzungsprotokolle
und weiterer Beschlüsse der Aktionäre und Direktoren,
die ohne Versammlungen stattgefunden haben, zu aktualisieren und
im Principal Office [Hauptsitz] der Gesellschaft aufzubewahren,
welches sich nicht in Florida befinden muss.
Buchführungspflichten:
- Abgabe von Financial
Statements [Geschäftsberichten und Bilanzen]: Da in Florida
das Nettoeinkommen aus den Gesellschaftsaktivitäten besteuert
wird, müssen jährliche Bilanzen eingereicht werden,
auf deren Grundlage die zu zahlende Steuer berechnet wird.
- Zudem müssen
Annual Returns [Jahresberichte] an das Department of State gesandt
werden, die u.a. die Adresse des Hauptsitzes und des Registered
Office der Firma und die der Direktoren, nicht aber die der Aktionäre
beinhalten.
Staatliche Gründungsgebühren
einer Aktiengesellschaft:
- Filing Fee USD 70,--
- Certification Fee
USD 52,50
Hinweis: In Florida
werden bei der Ausgabe von Zertifikaten, Aktien und dergleichen
eine Stempelsteuer [Documentary Stamp Tax] erhoben.
Jährliche Verwaltungsabgaben,
sonstige Kosten und Steuern einer Aktiengesellschaft:
- Annual Filing Fee
USD 61,25 zuzüglich einer Supplemental Fee (Zusatzgebühr)
in Höhe von USD 138,75
Der Annual Return und
die jährlichen Gebühren sind bis zum 01.01. jeden Jahres
beim Department of State einzureichen. Das Geschäftsjahr entspricht
dem Kalenderjahr.
Bei Änderungen der
Höhe des Aktienkapitals:
Filing Fee USD 35,00
Certification Fee USD 52,50
Bei Auflösung der
Gesellschaft:
Filing Fee USD 35,00
Certification Fee USD 52,50
- Bundesstaats-Einkommensteuer:
Jede Corporation, die
Einkünfte in Florida erzielt, muss diese in Florida versteuern.
Die Berechnung der zu zahlenden Steuer ergibt sich aus den normalerweise
an die Bundessteuerbehörde abzugebenden Finanzberichten. Das
zu versteuernde Nettoeinkommen der Gesellschaft unterliegt einem
Steuersatz von 5,5%, wobei ein Freibetrag von USD 5000,-- besteht.
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