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U.S. Steuerrecht

Amerikanische Staatsbürger und Personen, die als amerikanische Steuerzahler eingestuft werden (z.B. "Green Card Holder", H1-B Visum, amerikanische Firmen, etc.) müssen ihr weltweites Einkommen auf ihrer amerikanischen Steuererklärung angeben. Wenn Sie Einkommensteuer im Ausland bezahlen (z.B. Deutschland), kann grundsätzlich eine Steueranrechnung angewendet werden. Außerdem sind gewisse Einkommen im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland aufgelistet.

Darüber hinaus können Einzelpersonen auch für eine Steuerbefreiung für ausländische Arbeitseinkünfte von bis zu $ 80.000 für 2005 qualifizieren.

Die wichtigsten amerikanischen Steuersätze sind:

Einzelpersonen:

Federal Income Tax

Single
Rate
Joint
Rate
$ 0 - $ 7550
10 %
$ 0 - $ 15100
10 %
$ 7551 - $ 30650
15%
$ 15100 - $ 61300
15%
$ 30650- $ 74200
25%
$ 61300 - $ 123700
25%
$ 74200 - $ 154800
28%
$ 123700 - $ 188450
28%
$ 154800 - $ 336550
33%
$ 188450 - $ 336550
33%
$ 336550 -
35%
$ 336550 -
35%

Firmen:

Over-
But not over
Tax is
Of the amount over-
$ 0
$50.000
15%
$ 0 -
$ 50.000
$ 75000
$ 7,500 + 25%
$ 50.000
$ 75000
$ 100.000
$ 13,750+34%
$ 75000
$ 100.000
$ 335.000
$ 22,250+39%
$ 100.000
$ 335.000
$ 10.000.000
$113,900+34%
$ 335.000
$ 10.000.000
$ 15.000.000
$ 3,400,000+38%
$ 10.000.000

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Das Amerikanische Finanzamt hat eine Zweigniederlassung in Deutschland. Die Postanschrift lautet:

U.S. Internal Revenue Service
US-Generalkonsulat Frankfurt
Gießener Str. 30
60435 Frankfurt am Main